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Notar- und Grundbuchkosten beim Immobilienkauf: so werden sie berechnet

So berechnen sich Notar- und Grundbuchkosten nach dem GNotKG seit 1. Juni 2025: Tabelle B, Gebührensätze, Umsatzsteuer, Beispiele von 250.000 € bis 1 Mio. €.

Kurz gesagt

Notar- und Grundbuchkosten werden nicht ausgehandelt: Sie ergeben sich aus dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) anhand einer Tabelle (Tabelle B), die seit dem 1. Juni 2025 gilt. Bei einem Verkauf berechnet der Notar das 3,0-Fache der Tabellengebühr zuzüglich 19 % Umsatzsteuer, das Grundbuchamt das 1,5-Fache der Tabellengebühr ohne Umsatzsteuer. Bei einem Haus für 400.000 € beträgt die Tabellengebühr 785 €, der Notar kostet also 2.802,45 € und das Grundbuch 1.177,50 €. Ein Darlehen bringt eine kleinere Notarposition und eine Grundbuchposition hinzu.

Der rechtliche Rahmen

Das GNotKG hat die Tarifänderungen des Kostenrechtsänderungsgesetzes von 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 109) aufgenommen, dessen Artikel 5 bis 11 am 1. Juni 2025 in Kraft getreten sind. Jede Tabelle aus der Zeit davor ist überholt. Zwei Regeln schützen den Kunden: Eine Vereinbarung über die Höhe der Kosten ist unwirksam (§ 125), und die Rechnung muss die Nummern des Kostenverzeichnisses, den Wert und jeden Betrag nennen (§ 19). Der Notar darf Gebühren nur aufgrund einer solchen Berechnung einfordern (§ 19 Abs. 1).

Schritt 1: der Wert

Bei einem Kauf ist der Wert der Kaufpreis zuzüglich des Wertes der Nutzungsrechte, die der Verkäufer sich vorbehält, und der Verpflichtungen, die der Käufer übernimmt; liegt das Ergebnis unter dem Verkehrswert, gilt der Verkehrswert (§ 47). Den Verkehrswert kann man aus dem Vertrag, den Angaben der Beteiligten oder amtlichen Daten ableiten (§ 46). Bei einer Grundschuld ist der Wert ihr Nennbetrag (§ 53).

Schritt 2: die Tabellengebühr

Die Gebühr ist der Tabellenbetrag für den Wert, aufgerundet auf die nächste Tabellenzeile. Tabelle B beginnt bei 15 € für Werte bis 500 € und steigt dann stufenweise; die Formel in § 34 Abs. 2 addiert 4 € je 500 € bis 2.000 €, 6 € je 1.000 € bis 10.000 €, 8 € je 3.000 € bis 25.000 €, 10 € je 5.000 € bis 50.000 €, 27 € je 15.000 € bis 200.000 € und 50 € je 30.000 € bis 500.000 €. Darüber gelten 80 € je 50.000 € bis 5 Millionen €. Die Gebühren werden auf den nächsten Cent gerundet (§ 34 Abs. 4), mit einer Mindestgebühr von 15 € (§ 34 Abs. 5). Ausgewählte Tabellenzeilen aus Anlage 2:

Wert bisTabellengebühr B
155.000 €354 €
260.000 €535 €
320.000 €635 €
410.000 €785 €
500.000 €935 €
600.000 €1.095 €
800.000 €1.415 €
1.000.000 €1.735 €

Schritt 3: die Gebührensätze

Jede Tätigkeit trägt einen Satz der Tabellengebühr (Kostenverzeichnis, Anlage 1):

Nr.TätigkeitSatz
21100Beurkundung des Vertrags, einschließlich der Auflassung (mindestens 120 €)2,0
22110Vollzugstätigkeit (Bescheinigungen, Anfragen zum Vorkaufsrecht)0,5
22200Betreuungstätigkeit: Bestätigung der Zahlungsvoraussetzungen0,5
32014Umsatzsteuer auf die Notarkostenin voller Höhe, mit 19 % (§ 12 Abs. 1 UStG)
14150Grundbuchamt: Vormerkung0,5
14110Grundbuchamt: Eintragung des Eigentümers1,0
21200Beurkundung einer Grundschuldbestellung (mindestens 60 €)1,0
14121Grundbuchamt: Eintragung einer Grundschuld1,0

Dokumentenpauschalen und Porto kommen als Auslagen hinzu.

Rechenbeispiele

Jede Zeile multipliziert die Tabellengebühr für den Preis mit 3,0 für den Notar, addiert 19 % Umsatzsteuer und multipliziert mit 1,5 für das Grundbuch. Es sind Berechnungen, keine Angebote.

PreisTabellengebührNotar inkl. UStGrundbuchZusammenAnteil am Preis
250.000 €535 €1.909,95 €802,50 €2.712,45 €1,08 %
400.000 €785 €2.802,45 €1.177,50 €3.979,95 €0,99 %
600.000 €1.095 €3.909,15 €1.642,50 €5.551,65 €0,93 %
1.000.000 €1.735 €6.193,95 €2.602,50 €8.796,45 €0,88 %

Der Anteil sinkt mit steigendem Preis, weil die Tabellengebühr langsamer wächst als der Wert. Bei 400.000 € beträgt der Nettobetrag des Notars 2.355 €: 1.570 € für die Urkunde, 392,50 € für den Vollzug und 392,50 € für die Betreuung, dazu kommen 447,45 € Umsatzsteuer.

Kosten für ein Darlehen

Eine Bank verlangt in der Regel eine Grundschuld. Die Erklärung beim Notar kostet das 1,0-Fache aus dem Nennbetrag der Grundschuld, die Eintragung im Grundbuch ebenfalls das 1,0-Fache. Bei 300.000 € beträgt die Tabellengebühr 635 €, der Notar berechnet also 755,65 € mit Umsatzsteuer und das Grundbuch 635 €, zusammen 1.390,65 €. Nach § 109 GNotKG erhöhen eine Vollmacht, die dem Käufer die Belastung der Immobilie erlaubt, und die Übernahme eines gesicherten Darlehens den Wert des Kaufs nicht. Der Ratgeber zur Grundschuld erklärt das Instrument.

Wer diese Kosten trägt

Grundsätzlich trägt der Käufer die Kosten der Beurkundung, der Auflassung und der Eintragung (§ 448 Abs. 2 BGB), wobei derjenige, der die Arbeit in Auftrag gegeben hat, dem Notar gegenüber haftet (§ 29 GNotKG). Die Löschung einer bestehenden Belastung auf der Verkäuferseite ist eine andere Position, die dieser Ratgeber nicht berechnet; fragen Sie den Notar.

Was es insgesamt kostet

Diese Gebühren sind ein Teil der Kaufnebenkosten. Hinzu kommt die Grunderwerbsteuer, die 2026 je nach Bundesland von 3,5 % bis 6,5 % reicht; rechnen Sie im Kaufnebenkosten-Rechner oder im Ratgeber zu den Gesamtkosten beim Kauf. Die Rolle hinter den Gebühren steht im Ratgeber zur Rolle des Notars.

Welcher Fachmann hilft

Lassen Sie sich vom Notar vorab einen Kostenvoranschlag geben. Ein Baufinanzierungsvermittler kann sagen, welche Grundschuld Ihre Bank braucht, und die Seite Notar beschreibt das Amt.

Häufige Fragen

Sind die Notarkosten in ganz Deutschland gleich?

Die Tabelle legt das Bundesgesetz GNotKG fest, nicht die Länder, und der Notar muss die gesetzliche Gebühr erheben (§ 17 BNotO).

Warum wird auf den Notar Umsatzsteuer erhoben, auf das Grundbuch aber nicht?

Das Kostenverzeichnis fügt den Notarkosten Umsatzsteuer hinzu (Nr. 32014); die Grundbuchgebühren sind Gerichtsgebühren, und die Grundbuchpositionen haben keine Umsatzsteuerzeile.

Ändern sich die Gebühren mit der Grunderwerbsteuer des Landes?

Nein. Die Gebühren hängen vom Wert ab, nicht vom Bundesland.

Was gilt bei einem Wert über 1 Million €?

Verwenden Sie die Formel in § 34 Abs. 2 GNotKG oder holen Sie einen Kostenvoranschlag ein; die Tabellengebühr steigt über 500.000 € bis 5 Millionen € um 80 € je angefangene 50.000 €.

Was war vor dem 1. Juni 2025 anders?

Die Gebühren beruhten auf einer früheren Tabelle; dieser Ratgeber beschreibt sie nicht, weil sie für neue Urkunden nicht mehr gilt.

Allgemeine Informationen aus den amtlichen Quellen, die auf dieser Seite genannt und datiert sind. Dies ist keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung: Fragen Sie für Ihre eigene Situation eine zugelassene Fachperson.

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Quellen

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