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Grundschuld auf einer Immobilie: Bestellung und Kosten

Was eine Grundschuld ist, wie sie sich von der Hypothek unterscheidet, wie sie im Grundbuch bestellt und gelöscht wird, und die GNotKG-Kosten bei 300.000 €.

Kurz gesagt

Eine Grundschuld ist das im Grundbuch eingetragene Recht, das es einem Kreditgeber erlaubt, sich einen festen Geldbetrag aus Ihrer Immobilie zahlen zu lassen. Sie ist die übliche Sicherheit für ein Immobiliendarlehen. Bei einer Grundschuld über 300.000 € betragen die Notargebühr 635 € zuzüglich 19 % Umsatzsteuer und die Grundbuchgebühr 635 € (Rechnung nach dem GNotKG, Tabelle B). Das Kostenverzeichnis ist Bundesrecht, deshalb sind diese Beträge in allen Ländern gleich.

Was das Gesetz sagt

§ 1191 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) erlaubt es, ein Grundstück in der Weise zu belasten, dass an den Berechtigten eine bestimmte Geldsumme aus dem Grundstück zu zahlen ist. Zinsen auf diese Summe und andere Nebenleistungen können hinzukommen. § 1192 wendet die Vorschriften über die Hypothek entsprechend an, soweit sie nicht eine Forderung voraussetzen, denn die Grundschuld setzt keine Forderung voraus.

Das ist der zentrale Unterschied. Eine Hypothek sichert eine bestimmte Forderung (§ 1113 BGB) und folgt ihr. Die Grundschuld steht für sich. Zu einer Sicherungsgrundschuld gehört eine Sicherungsabrede, die festlegt, welche Schulden sie sichert. § 1192 Absatz 1a BGB bestimmt, dass Einreden, die Sie aus dieser Abrede gegen den Kreditgeber haben, auch jedem späteren Erwerber der Grundschuld entgegengehalten werden können. In der Praxis heißt das: Lesen Sie die Sicherungsabrede, nicht nur den Darlehensvertrag.

So wird sie bestellt

Eine Grundschuld braucht zwei Dinge: die Einigung zwischen Eigentümer und Berechtigtem und die Eintragung im Grundbuch (§ 873 BGB). Vor der Eintragung sind die Parteien nur gebunden, wenn ihre Erklärungen notariell beurkundet oder vor dem Grundbuchamt abgegeben wurden oder wenn der Eigentümer dem Berechtigten eine eintragungsfähige Bewilligung ausgehändigt hat. Nach der Grundbuchordnung (§ 19 GBO) wird eingetragen, wenn derjenige zustimmt, dessen Recht betroffen ist.

In der Regel beurkundet ein Notar die Erklärung des Eigentümers. Diese Urkunde kann eine Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung enthalten, die § 800 der Zivilprozessordnung (ZPO) gegen den jeweiligen Eigentümer zulässt; die Unterwerfung muss selbst im Grundbuch eingetragen werden. Die Durchsetzung der Grundschuld erfolgt im Wege der Zwangsvollstreckung (§ 1147 BGB).

Nach der Gebührentabelle für das Grundbuch gibt es zwei Formen. Die Buchgrundschuld wird nur im Grundbuch eingetragen. Bei der Briefgrundschuld gibt es zusätzlich einen Brief. Die Grundbuchgebühr ist bei der zweiten höher: 1,3 statt 1,0 (GNotKG 14120 und 14121).

Die Kündigungsfrist der Grundschuld selbst

§ 1193 BGB: Das Kapital einer Grundschuld wird erst nach Kündigung fällig, die Eigentümer wie Berechtigter aussprechen können, mit einer Frist von sechs Monaten. Sichert die Grundschuld eine Geldforderung, ist eine abweichende Frist in den Unterlagen nicht zulässig. Das ist von den Rechten des Darlehensnehmers aus dem Darlehensvertrag zu unterscheiden; siehe den Ratgeber zur Sollzinsbindung.

Wenn das Darlehen zurückgezahlt ist

Weil eine Grundschuld nicht von einer Forderung abhängt, entfernt die Rückzahlung des Darlehens die Eintragung nicht. Nach § 27 GBO kann eine Grundschuld nur mit Zustimmung des Eigentümers gelöscht werden. Hinzu kommt die Löschungsbewilligung des Berechtigten (§ 19 GBO). Was der Kreditgeber wann herausgeben muss, regelt die Sicherungsabrede. Der Ratgeber zur vorzeitigen Rückzahlung behandelt die Entschädigung, die ein Kreditgeber verlangen kann.

Was es kostet

Notar- und Grundbuchgebühren ergeben sich aus dem GNotKG. Der Wert ist der Nennbetrag der Grundschuld. Als Rechnung für eine Grundschuld über 300.000 €, mit Tabelle B bei 635 € für diesen Wert:

SchrittSatzRechnungBetrag
Notar: Beurkundung der Grundschuld (KV 21200, mindestens 60 €)1,01,0 × 635 €635,00 €
Umsatzsteuer auf die Notargebühr (19 %)120,65 €
Grundbuch: Eintragung der Grundschuld (KV 14121)1,01,0 × 635 €635,00 €
Summe1.390,65 €

Die Umsatzsteuer fällt auf die Gebühr des Notars nach Nr. 32014 an; der Satz von 19 % ergibt sich aus § 12 Absatz 1 des Umsatzsteuergesetzes. Das Kostenverzeichnis kennt für die Gebühren des Grundbuchamts keine Umsatzsteuerzeile. Wird ein Papierbrief erteilt, beträgt der Satz beim Grundbuchamt 1,3 (KV 14120). Weitere Notarposten, etwa für Anfragen nach Bescheinigungen, können hinzukommen; der Ratgeber zu den Notar- und Grundbuchkosten zeigt, wie.

Die Löschung derselben Grundschuld über 300.000 €, als Rechnung:

  • Löschung im Grundbuch in Abteilung III: 0,5 × 635 € = 317,50 € (KV 14140).
  • Notar, wenn die Löschungszustimmung des Eigentümers beurkundet wird: 0,5, mindestens 30 € (KV 21201 Nr. 4), also 0,5 × 635 € = 317,50 € zuzüglich 19 % Umsatzsteuer.

Was das für einen Kauf bedeutet

Ein Käufer mit Bankdarlehen lässt die Grundschuld von einem Notar beurkunden. Die Grundschuld gehört zu den Kaufnebenkosten insgesamt. Ein Verkäufer, auf dessen Immobilie noch eine alte Grundschuld liegt, kümmert sich beim Verkauf um deren Löschung; siehe den Ratgeber zum Immobilienverkauf.

Welche Fachleute helfen

Der Notar beurkundet die Grundschuld und erläutert die Klauseln, die Sie unterschreiben (siehe die Seite zum Notar). Ein Baufinanzierungsvermittler kann die Sicherungsabrede des Kreditgebers erklären (siehe die Seite zum Baufinanzierungsvermittler). Payotte bewertet keine Notare.

Häufige Fragen

Ist eine Grundschuld dasselbe wie eine Hypothek?

Im Alltag ja. Rechtlich hängt die Hypothek von einer Forderung ab, die Grundschuld nicht (§§ 1113 und 1192 BGB). Immobiliendarlehen werden meist durch eine Grundschuld gesichert.

Verschwindet die Grundschuld, wenn ich das Darlehen zurückzahle?

Nicht von selbst. Sie bleibt im Grundbuch, bis sie gelöscht wird, wozu die Zustimmung des Eigentümers nötig ist (§ 27 GBO).

Wer zahlt Notar und Grundbuch für die Grundschuld?

Dieser Ratgeber hat keine gesetzliche Regel gefunden, wie die Kosten der Grundschuld zwischen Ihnen und dem Kreditgeber aufgeteilt werden; es hängt von den Unterlagen ab. Für den Kauf selbst trägt der Käufer die Kosten der Urkunde, der Eintragung im Grundbuch und der dafür nötigen Erklärungen im Zweifel selbst (§ 448 Absatz 2 BGB).

Kann ein Kreditgeber mein Haus verkaufen, wenn ich nicht zahle?

Im Wege der Zwangsvollstreckung aus der Grundschuld (§ 1147 BGB); die Vollstreckung gegen den jeweiligen Eigentümer ist möglich, wenn die Unterwerfungsklausel eingetragen wurde (§ 800 ZPO).

Was ist eine Briefgrundschuld?

Eine Grundschuld mit ausgestelltem Brief; die Grundbuchgebühr beträgt 1,3 gegenüber 1,0 bei der Buchform.

Allgemeine Informationen aus den amtlichen Quellen, die auf dieser Seite genannt und datiert sind. Dies ist keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung: Fragen Sie für Ihre eigene Situation eine zugelassene Fachperson.

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Quellen

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