Kurz gesagt
Die Sollzinsbindung ist der Zeitraum, in dem ein deutscher Kreditgeber den Nominalzins Ihres Darlehens nicht ändern darf. Nach § 489 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) kann der Darlehensnehmer einen Monat nach Ablauf der Zinsbindung kündigen, wenn kein neuer Zinssatz vereinbart wurde, und in jedem Fall nach zehn Jahren ab vollständigem Empfang des Darlehens mit einer Frist von sechs Monaten. Ein Darlehen mit veränderlichem Zinssatz kann jederzeit mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Es ist Bundesrecht und gilt daher in jedem Land gleich.
Was das Gesetz unter „gebunden“ versteht
§ 489 Absatz 5 BGB bestimmt die Begriffe. Der Sollzinssatz ist der periodisch auf den in Anspruch genommenen Darlehensbetrag bezogene Prozentsatz pro Jahr. Er ist gebunden, wenn für die gesamte Vertragslaufzeit ein oder mehrere Zinssätze, jeweils als fester Prozentsatz, vereinbart sind. Deckt keine Bindung die gesamte Laufzeit ab, gilt der Zinssatz nur für die Zeiträume als gebunden, für die ein fester Prozentsatz gilt.
Ein Darlehen mit zehnjähriger Zinsbindung und einem Rückzahlungstermin nach dreißig Jahren hat also zehn Jahre einen gebundenen Zinssatz; die übrigen zwanzig Jahre sind offen, bis Sie und der Kreditgeber einen neuen Zinssatz vereinbaren. Der Vertrag muss Laufzeit und Zinssatz nennen; für Verbraucherdarlehen ist ein schriftlicher Vertrag mit den Pflichtangaben erforderlich (§ 492 BGB), und ein Tilgungsplan kann verlangt werden, solange ein Rückzahlungstermin festgelegt ist.
Wann der Darlehensnehmer kündigen kann
§ 489 BGB eröffnet drei Wege.
| Situation | Frist | Wirksam |
|---|---|---|
| Die Zinsbindung endet vor dem Rückzahlungstermin und kein neuer Zinssatz wird vereinbart | ein Monat | frühestens zum Ende des Tages, an dem die Bindung endet |
| Darlehen mit gebundenem Zinssatz, zehn Jahre nach vollständigem Empfang | sechs Monate | in jedem Fall, unabhängig von der Bindung |
| Veränderlicher Zinssatz | drei Monate | jederzeit |
Zur ersten Zeile: Wird der Zinssatz in Abständen von bis zu einem Jahr angepasst, können Sie nur zum Ende des Tages kündigen, an dem die jeweilige Bindung endet. Zur zweiten Zeile: Vereinbaren Sie und der Kreditgeber später einen neuen Rückzahlungstermin oder einen neuen Zinssatz, tritt der Tag dieser Vereinbarung an die Stelle des Empfangstags, sodass die zehn Jahre neu beginnen.
Zwei weitere Regeln schützen das Recht. Eine Kündigung gilt als nicht erfolgt, wenn Sie den geschuldeten Betrag nicht binnen zwei Wochen nach Wirksamwerden der Kündigung zurückzahlen (§ 489 Absatz 3). Und das Recht nach den Absätzen 1 und 2 kann nicht durch Vertrag ausgeschlossen oder erschwert werden (§ 489 Absatz 4), ausgenommen Darlehen an öffentliche Stellen.
Der Zehn-Jahres-Weg ist kein allgemeiner Ausweg aus einer kurzen Zinsbindung. Innerhalb der Zinsbindung ist die vorzeitige Rückzahlung eine eigene Frage, die sich nach den §§ 490 Absatz 2, 500 und 502 BGB richtet; siehe den Ratgeber zu Vorfälligkeitsentschädigung und Zehnjahres-Kündigungsrecht.
Was die Bundesbank nach Zinsbindung ausweist
Die Bundesbank veröffentlicht den volumengewichteten durchschnittlichen Effektivzins für neue Wohnungsbaukredite an private Haushalte nach Band der anfänglichen Zinsbindung. Für August 2026 zeigen die Reihen:
| Anfängliche Zinsbindung | Reihe | Zins, Aug. 2026 |
|---|---|---|
| Variabel oder bis 1 Jahr | SUD116 | 4,40 % |
| Über 1 bis 5 Jahre | SUD117 | 4,03 % |
| Über 5 bis 10 Jahre | SUD118 | 3,81 % |
| Über 10 Jahre | SUD119 | 4,04 % |
| Alle Bänder | SUD131Z | 4,01 % |
Verstehen Sie dies als statistischen Durchschnitt der im Monat abgeschlossenen Kredite, nicht als Angebot. Der niedrigste Wert gehört zum Band von 5 bis 10 Jahren; das längste Band liegt etwas höher. Ein Jahr zuvor, im August 2025, lag das Band von 5 bis 10 Jahren bei 3,56 %. Wie die Reihe aufgebaut ist, erklärt der Ratgeber zu den Bauzinsen der Bundesbank.
Die Länge wählen
Das Gesetz sagt nicht, welche Zinsbindung Sie wählen sollen; es regelt nur Ihre Ausstiegsrechte. Aus dem Text folgen drei Konsequenzen:
- Eine Zinsbindung von weniger als zehn Jahren bedeutet bei ihrem Ende eine neue Zinsverhandlung und ein Recht, zu diesem Zeitpunkt auszusteigen (§ 489 Absatz 1 Nr. 1).
- Eine Zinsbindung von mehr als zehn Jahren kann nach zehn Jahren mit sechs Monaten Frist verlassen werden.
- Bei veränderlichem Zinssatz können Sie jederzeit mit drei Monaten Frist aussteigen (§ 489 Absatz 2).
Staatlich geförderte Kredite haben eigene Bedingungen. Das KfW-Wohneigentumsprogramm (124) bietet nach der Produktseite der KfW zum Beispiel eine Zinsbindung von 5 oder 10 Jahren bei Laufzeiten bis zu 35 Jahren.
Was es kostet
Die Zinsbindung selbst hat keinen gesetzlichen Preis. Unterschiedlich sind der Zinssatz je Bindungsband und die Kosten eines vorzeitigen Ausstiegs:
- Steigen Sie zum Ende der Zinsbindung oder nach zehn Jahren nach § 489 aus, enthält der BGB-Text keine Entschädigungsklausel zugunsten des Kreditgebers.
- Steigen Sie innerhalb der Zinsbindung vorzeitig aus, kann der Kreditgeber nach den §§ 490 Absatz 2 und 502 BGB eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.
- Grundschuld-Unterlagen, wenn Sie das Darlehen zu einem neuen Kreditgeber umschulden: siehe den Ratgeber zur Grundschuld für die Gebührenpositionen bei Grundbuch und Notar.
Welche Fachleute helfen
Ein Baufinanzierungsvermittler kann Angebote über verschiedene Zinsbindungen hinweg vergleichen (siehe die Seite zum Baufinanzierungsvermittler). Ein Notar bereitet Grundschuld-Unterlagen vor und beglaubigt sie (siehe die Seite zum Notar). Mit dem Baufinanzierungsrechner können Sie die Raten durchrechnen.
Häufige Fragen
Gilt das Zehn-Jahres-Recht auch, wenn meine Zinsbindung nur fünf Jahre beträgt?
§ 489 Absatz 1 Nr. 2 BGB gilt „in jedem Fall“ zehn Jahre nach vollständigem Empfang des Darlehens. Bei einer fünfjährigen Zinsbindung kommt der erste Weg (Ende der Bindung) deutlich früher.
Kann mein Kreditgeber meine Kündigungsrechte im Vertrag verkürzen?
Nein. Nach § 489 Absatz 4 BGB kann das Kündigungsrecht des Darlehensnehmers nach den Absätzen 1 und 2 nicht durch Vertrag ausgeschlossen oder erschwert werden.
Was, wenn ich kündige, aber nicht rechtzeitig zurückzahlen kann?
Die Kündigung gilt als nicht erfolgt, wenn Sie nicht binnen zwei Wochen nach ihrem Wirksamwerden zurückgezahlt haben (§ 489 Absatz 3).
Ist der Bundesbank-Zins der Zins, den ich angeboten bekomme?
Nein. Er ist ein Durchschnitt der im Monat abgeschlossenen Kredite über Kreditgeber und Kreditnehmerprofile hinweg.
Beginnen die zehn Jahre mit einer neuen Vereinbarung von vorn?
Ja. Eine neue Vereinbarung über Rückzahlungszeit oder Zinssatz tritt als Ausgangspunkt an die Stelle des Empfangstags (§ 489 Absatz 1 Nr. 2).
Allgemeine Informationen aus den amtlichen Quellen, die auf dieser Seite genannt und datiert sind. Dies ist keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung: Fragen Sie für Ihre eigene Situation eine zugelassene Fachperson.
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Quellen
- BGB § 489 Ordentliches Kündigungsrecht des Darlehensnehmers (abgerufen am 19. Oktober 2026)
- BGB § 488 Vertragstypische Pflichten beim Darlehensvertrag (abgerufen am 19. Oktober 2026)
- BGB § 492 Schriftform, Vertragsinhalt (abgerufen am 19. Oktober 2026)
- BGB § 490 Außerordentliches Kündigungsrecht (abgerufen am 19. Oktober 2026)
- BGB § 500 Kündigungsrecht des Darlehensnehmers; vorzeitige Rückzahlung (abgerufen am 19. Oktober 2026)
- Bundesbank, MFI-Zinsstatistik BBIM1, Reihen SUD116 bis SUD119 und SUD131Z, August 2026 (abgerufen am 19. Oktober 2026)
- KfW, Wohneigentumsprogramm (124) (abgerufen am 19. Oktober 2026)