Ratgeber · Grunderwerbsteuer nach Bundesland

Grunderwerbsteuer in Sachsen, Thüringen und weiteren ostdeutschen Ländern

Grunderwerbsteuer in Sachsen (5,5 %), Thüringen (5 %) und Mecklenburg-Vorpommern (6 %), mit Stichtagen und der offenen Frage zu Sachsen-Anhalt.

Kurz gesagt

In den ostdeutschen Ländern ist die Grunderwerbsteuer nicht einheitlich: Sachsen erhebt 5,5 % auf Vorgänge nach dem 31. Dezember 2022, Thüringen erhebt 5,0 % seit dem 1. Januar 2024 und Mecklenburg-Vorpommern erhebt 6,0 % seit dem 1. Juli 2019. Für Sachsen-Anhalt hat dieser Ratgeber keine amtliche Quelle gefunden, die den Satz nennt; er gibt daher keinen an und verweist auf die Finanzämter des Landes. Berlin (6 %) und Brandenburg (6,5 %) haben einen eigenen Ratgeber.

Warum es keinen einheitlichen Ost-Satz gibt

Nach Art. 105 Abs. 2a des Grundgesetzes kann jedes Land den Satz selbst bestimmen. Der bundesgesetzliche Regelsatz von 3,5 % in § 11 GrEStG gilt nur, wo ein Land nichts anderes festlegt, und jedes ostdeutsche Land hat das getan. Das Ergebnis ist eine Spanne von einem vollen Punkt zwischen Nachbarn: Wer eine Wohnung in Dresden mit einer in Rostock vergleicht, steht vor 5,5 % gegenüber 6,0 %, noch vor allen anderen Kosten.

Land für Land

Sachsen: 5,5 %

Das Sächsische Grunderwerbsteuersatzgesetz vom 20. Dezember 2022, erlassen als Artikel 10 des Begleitgesetzes zum Haushalt 2023/2024, bestimmt in § 1, dass der Steuersatz für Grundstücke im Freistaat Sachsen 5,5 % beträgt. Nach § 2 gilt er für Vorgänge, die nach dem 31. Dezember 2022 verwirklicht werden. Die Rechtsdatenbank des Landes weist die aktuelle Fassung als gültig ab dem 1. Januar 2023 aus.

Thüringen: 5,0 %

Der Bericht des Thüringer Finanzministeriums von 2025 über die Finanzämter des Landes nennt, der Satz sei zum 1. Januar 2024 von 6,5 auf 5,0 Prozent gesenkt worden. Derselbe Bericht sagt, dass das Finanzamt Südthüringen ausschließlich für die Steuer in ganz Thüringen zuständig ist; der Bescheid für jede Thüringer Immobilie kommt also von dieser einen Stelle. Der Bericht hält außerdem fest, dass das Aufkommen dieser Landessteuer allein dem Freistaat zufließt. Thüringen hat 2023 auch eine Regelung für Ersterwerber beschlossen, doch dieser Ratgeber konnte nicht bestätigen, was daraus geworden ist, und beschreibt sie nicht.

Mecklenburg-Vorpommern: 6,0 %

Das Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes von 2019 (Nr. 11) veröffentlicht ein Gesetz zur Änderung des Satzgesetzes vom 22. Juni 2012: In § 1 wird das Wort „fünf“ durch „sechs“ ersetzt, und ein neuer § 2 wendet den Satz auf Vorgänge an, die ab dem 1. Juli 2019 verwirklicht werden. Vorgänge zwischen dem 30. Juni 2012 und dem 30. Juni 2019 bleiben der früheren Fassung unterworfen.

Sachsen-Anhalt: hier nicht bestätigt

Die Finanzämter Sachsen-Anhalts veröffentlichen die Anzeigevordrucke (zum Beispiel die Veräußerungsanzeige) auf ihrer Website, doch die für diesen Ratgeber ausgewertete Seite nennt den Satz nicht. Das Bürgerportal des Landes, das ihn normalerweise nennt, ist durch eine Robot-Abfrage geschützt, die wir nicht umgehen. Eine Zahl aus einer Plenardebatte des Landtags ist keine Rechtsquelle. Fragen Sie den Notar oder das für die Immobilie zuständige Finanzamt nach dem Satz, der am Tag Ihres Vertrags gilt, und planen Sie erst, wenn Sie ihn schriftlich haben.

Worauf die Steuer erhoben wird

Bemessungsgrundlage ist die Gegenleistung, im Wesentlichen der Preis zuzüglich der vom Käufer übernommenen Verpflichtungen (§§ 8 und 9 GrEStG). Erwerbe bis 2.500 € sind befreit (§ 3 Nr. 1), und die Berliner Steuerverwaltung bestätigt, dass die Steuer oberhalb dieser Grenze auf den gesamten Betrag erhoben wird. Übertragungen an Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Verwandte in gerader Linie sind ebenfalls befreit; siehe den Ratgeber zur Grunderwerbsteuerbefreiung in der Familie. Die Steuer wird auf volle Euro abgerundet (§ 11 Abs. 2).

Fälligkeit und Eintragung

Der Notar muss den Verkauf innerhalb von zwei Wochen anzeigen (§ 18 Abs. 3 GrEStG). Die Steuer ist einen Monat nach dem Bescheid fällig (§ 15), und das Grundbuchamt darf den Käufer ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht eintragen (§ 22). Der Ratgeber zur Unbedenklichkeitsbescheinigung erklärt, wie dieser Schritt abläuft.

Was es kostet

Das sind Rechnungen aus den veröffentlichten Sätzen, keine Angebote. Sachsen-Anhalt wird nicht berechnet, weil kein Satz bestätigt wurde.

PreisSachsen 5,5 %Thüringen 5,0 %Mecklenburg-Vorpommern 6,0 %
200.000 €11.000 €10.000 €12.000 €
400.000 €22.000 €20.000 €24.000 €
600.000 €33.000 €30.000 €36.000 €

Für einen Thüringer Kauf vor dem 1. Januar 2024 wären dieselben 400.000 € mit 6,5 % besteuert worden, also mit 26.000 €. Denken Sie daran, dass die Steuer nur ein Posten ist; der Ratgeber zu den Kaufnebenkosten insgesamt addiert Notar-, Grundbuch- und Maklerkosten, und der Kaufnebenkosten-Rechner stellt sie zusammen. Fragen Sie einen Baufinanzierungsvermittler, ob die Steuer mitfinanziert werden kann.

Wen Sie hinzuziehen sollten

Der Notar, der die Urkunde betreut, zeigt den Verkauf an und kann Ihnen sagen, welcher Satz an Ihrem Beurkundungstag gilt, siehe Notar. Die Seite nach Bundesland listet alle Länder, und der Ratgeber zu Berlin und Brandenburg behandelt die beiden Länder, die die Hauptstadt umgeben und einschließen.

Häufige Fragen

Ist der Satz in Sachsen derselbe wie in Thüringen?

Nein. Sachsen erhebt 5,5 % und Thüringen 5,0 %.

Wann wurde der Satz in Thüringen gesenkt?

Am 1. Januar 2024, von 6,5 % auf 5,0 %, nach dem Bericht 2025 des Landesfinanzministeriums.

Wie hoch ist der Satz in Sachsen-Anhalt?

Dieser Ratgeber konnte ihn aus keiner amtlichen Quelle bestätigen. Fragen Sie den Notar oder das Finanzamt Sachsen-Anhalts.

Spielt der Wohnort des Käufers eine Rolle?

Nein. Der Satz richtet sich nach dem Land, in dem die Immobilie liegt.

Gibt es einen Freibetrag für Ersterwerber?

Ein bundesweiter Freibetrag gilt nicht, und für diese Länder ist keiner bestätigt. Das hessische Hessengeld wird in einem eigenen Ratgeber beschrieben.

Allgemeine Informationen aus den amtlichen Quellen, die auf dieser Seite genannt und datiert sind. Dies ist keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung: Fragen Sie für Ihre eigene Situation eine zugelassene Fachperson.

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Quellen

Alle Ratgeber · Payotte Deutschland