Ratgeber · Grunderwerbsteuer nach Bundesland

Grunderwerbsteuer in Deutschland: der Satz in jedem Bundesland

Die Grunderwerbsteuer fällt bei fast jedem Immobilienkauf an. Jedes der 16 Länder legt seinen Satz selbst fest, von 3,5 % bis 6,5 %. Tabelle, Bemessung und Fristen.

Kurz gesagt

Fast jeder Hauskauf in Deutschland löst die Grunderwerbsteuer aus, und der Satz hängt vom Land ab, in dem die Immobilie liegt, von 3,5 % in Bayern bis 6,5 % in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland und Schleswig-Holstein. Die Steuer wird auf den Kaufpreis erhoben, in der Praxis zahlt sie der Käufer, und sie wird einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids fällig. Bei einem Haus zu 400.000 € reicht die Rechnung von 14.000 € (Bayern) bis 26.000 € (die Länder mit 6,5 %).

Warum der Satz von Land zu Land abweicht

Das Grunderwerbsteuergesetz des Bundes (GrEStG) setzt in § 11 einen Regelsatz von 3,5 % fest. Die Länder dürfen einen eigenen wählen: Nach Artikel 105 Absatz 2a des Grundgesetzes haben die Länder die Befugnis zur Bestimmung des Steuersatzes bei dieser Steuer. Die Bundesregierung selbst beschreibt das Ergebnis als Spanne „zwischen 3,5 und 6,5 Prozent“ (Bundestag Drucksache 21/5776, 6. Mai 2026). Bayern ist nie vom Regelsatz abgewichen; die dortige Finanzverwaltung gibt an, der Satz betrage regelmäßig 3,5 %.

Alles andere ist Bundesrecht und im ganzen Land gleich: was die Steuer auslöst, wie die Bemessungsgrundlage gebildet wird, wer sie schuldet, wann sie fällig ist und welche Befreiungen gelten. Nur der Prozentsatz ändert sich, und manchmal, ob ein Land ihn mit einer eigenen Förderung für Ersterwerber ergänzt (siehe den Ratgeber zum Hessengeld in Hessen).

Der Satz in den 16 Ländern

LandSatzWas die amtliche Seite sagt
Baden-Württemberg5,0 %Finanzämter: „Der Steuersatz beträgt 5,0 Prozent“ (Beginn nicht bestätigt)
Bayern3,5 %Bundesrechtlicher Regelsatz, „regelmäßig 3,5 %“
Berlin6,0 %Für Vorgänge ab dem 1. Januar 2014
Brandenburg6,5 %Für Vorgänge ab dem 1. Juli 2015 (Landesgesetz)
Bremen5,5 %Für Vorgänge ab dem 1. Juli 2025 (zuvor 5 %)
Hamburg5,5 %Serviceseite der Stadt, hier kein Beginn genannt
Hessen6,0 %„Sechs Prozent vom Kaufpreis“ (Finanzministerium)
Niedersachsen5,0 %Für Vorgänge ab dem 1. Januar 2014
Mecklenburg-Vorpommern6,0 %Für Vorgänge ab dem 1. Juli 2019 (Landesgesetz)
Nordrhein-Westfalen6,5 %Ab dem 1. Januar 2015 beurkundete Verträge
Rheinland-Pfalz5,0 %Seit dem 1. März 2012
Saarland6,5 %Für Vorgänge ab dem 1. Januar 2015
Sachsen5,5 %Für Vorgänge nach dem 31. Dezember 2022 (Landesgesetz)
Sachsen-Anhaltnicht bestätigtEs war keine amtliche Seite zu lesen, die den Satz nennt; fragen Sie das Landesfinanzamt
Schleswig-Holstein6,5 %Seit dem 1. Januar 2014 (Entwurf des Landeshaushalts 2026)
Thüringen5,0 %Am 1. Januar 2024 von 6,5 % gesenkt

Zwei Warnungen. Erstens haben sich Landessätze zuletzt verändert (Sachsen 2023, Thüringen 2024, Bremen 2025); prüfen Sie daher das Datum eines Satzes, den Sie anderswo lesen. Zweitens sind angekündigte Änderungen kein Recht: Ein Satz, den eine Landesregierung ändern will, gilt erst, wenn der Landtag die Änderung beschlossen hat.

Worauf die Steuer erhoben wird

Bemessungsgrundlage ist die Gegenleistung (§ 8 GrEStG). Beim Kauf zählt nach § 9 der Kaufpreis zuzüglich sonstiger Leistungen, die der Käufer übernimmt, und der Nutzungen, die der Verkäufer sich vorbehält (etwa ein Wohnrecht). Die bayerische Finanzverwaltung ergänzt drei praktische Punkte: Grunderwerbsteuer und Notarkosten gehören nicht zur Bemessungsgrundlage; Möbel und Einbauten, die im Vertrag gesondert bepreist sind, werden nicht als Grundstück besteuert; und eine Instandhaltungsrücklage ist bei Verträgen, die nach dem 20. Mai 2021 beurkundet wurden, nicht mehr abziehbar. Das Ergebnis wird auf volle Euro abgerundet (§ 11).

Wer zahlt und wann

Nach dem Gesetz schulden die Vertragsparteien die Steuer (§ 13 Nr. 1), und das Finanzamt kann sich an jede von ihnen halten. Die Finanzverwaltungen Bayerns und Nordrhein-Westfalens geben an, zunächst die Partei anzufragen, die sich im Vertrag zur Übernahme verpflichtet hat; schweigt der Vertrag, wendet sich das Finanzamt in NRW in der Regel zuerst an den Käufer. Das Finanzministerium Rheinland-Pfalz merkt an, dass die Parteien in der Praxis vereinbaren, dass der Käufer allein zahlt.

Die Steuer entsteht, wenn der notarielle Kaufvertrag wirksam geschlossen ist, nicht erst bei der Schlüsselübergabe oder der Zahlung des Preises (so sagen es die Seiten aus Bayern und NRW). Ihr Notar zeigt den Verkauf beim Finanzamt an; Sie erhalten dann einen Bescheid, und die Steuer ist einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig (§ 15). Das Finanzamt kann eine längere Frist einräumen, doch nach Angaben der bayerischen Behörde ist eine Stundung nur in begründeten Ausnahmefällen möglich, und die Behörde in NRW sagt, sie könne in der Regel nicht gewährt werden. Planen Sie den Betrag in Ihre Finanzierung ein.

Von der Zahlung zum Grundbuch

Sie können erst als Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden, wenn das Finanzamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellt (§ 22). Sie wird erteilt, wenn die Steuer bezahlt, gesichert oder gestundet ist oder eine Befreiung greift, und geht an den Notar. Der Ratgeber zur Unbedenklichkeitsbescheinigung erklärt die Reihenfolge.

Wird der Vertrag innerhalb von zwei Jahren einvernehmlich aufgehoben, wird auf Antrag die Steuerfestsetzung aufgehoben (§ 16). Manche Erwerbe sind ganz befreit; siehe Grunderwerbsteuer-Befreiung in der Familie.

Was es kostet

Dies sind Berechnungen für einen Kaufpreis von 400.000 € zu jedem Satz, keine Angebote:

  • Bayern, 3,5 %: 14.000 €
  • Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Thüringen, 5,0 %: 20.000 €
  • Bremen, Hamburg, Sachsen, 5,5 %: 22.000 €
  • Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, 6,0 %: 24.000 €
  • Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein, 6,5 %: 26.000 €

Der Abstand zwischen niedrigstem und höchstem Satz beträgt also 12.000 € bei gleichem Preis. Der Kaufnebenkosten-Rechner addiert die Notar- und Grundbuchgebühren, und die Seite nach Bundesland führt jedes Land auf.

Welche Fachleute helfen

Ein Notar (siehe die Seite zum Notar) bereitet den Vertrag vor und zeigt ihn beim Finanzamt an. Ein Steuerberater oder das zuständige Finanzamt beantwortet Fragen zu einer konkreten Festsetzung, einer Stundung oder einer Befreiung. Payotte listet, bewertet und empfiehlt keine Notare.

Häufige Fragen

Zahlt ein ausländischer Käufer denselben Satz?

Die für diesen Ratgeber gelesenen Vorschriften des GrEStG und die Seiten zu den Landessätzen enthalten keine Bedingung zu Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz: Der Satz hängt davon ab, wo die Immobilie liegt.

Wird die Steuer auf die Notarkosten erhoben?

Nein. Die bayerische Finanzverwaltung erklärt, dass Grunderwerbsteuer und Notarkosten nicht zur Bemessungsgrundlage gehören.

Kann der Verkäufer zur Zahlung herangezogen werden?

Rechtlich haften beide Parteien (§ 13), sodass das Finanzamt sich an den Verkäufer wenden kann, wenn der Käufer nicht zahlt. In der Praxis legt der Vertrag die Kosten meist auf den Käufer (siehe oben).

Gibt es einen allgemeinen Freibetrag für das erste Eigenheim?

Ein bundesweiter Freibetrag für Ersterwerber wurde nicht als geltendes Recht gefunden; im Mai 2026 erklärte die Bundesregierung, der Koalitionsvertrag enthalte keine Aussage zur Grunderwerbsteuer. Hessen hat eine gesonderte Förderung, die nach Begleichung der Steuer gezahlt wird.

Was passiert, wenn ich zu spät zahle?

Die Folgen legt das Finanzamt fest. Die für diesen Ratgeber gelesenen Seiten nennen keine Zahl; fragen Sie daher vor Fristablauf beim zuständigen Amt nach.

Allgemeine Informationen aus den amtlichen Quellen, die auf dieser Seite genannt und datiert sind. Dies ist keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung: Fragen Sie für Ihre eigene Situation eine zugelassene Fachperson.

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Quellen

Alle Ratgeber · Payotte Deutschland